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Stadionverbotsverfahren: VfL geht neuen Weg

Mit der Gründung einer Stadionverbotskommission hat der VfL Bochum 1848 nun ein Pilotprojekt mit den Zielen gestartet, für ein transparentes Verfahren zu sorgen und den Vorwürfen der willkürlichen Vergabe von Stadionverboten aktiv entgegenzutreten.

Der Verein hat in Kooperation mit dem Fanprojekt Bochum ein Gremium eingerichtet, das aus unabhängigen Experten besteht. Prof. Dr. Thomas Feltes, Lehrstuhlinhaber für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der DFL, wird die Kommission als Vorsitzender führen. Der Jurist ist genau wie VfL-Vorstand Ansgar Schwenken der Ansicht, dass man mit dem neuen Gremium den Fans „die Hand reiche“. „Das Thema Stadionverbot beschäftigt uns schon seit Jahren“, so Schwenken weiter. „Mit der unabhängigen Kommission wollen wir größere Transparenz und ein möglichst faires Verfahren bewirken.“

Das Konzept ist in den vergangenen 15 Monaten vom Verein, dem Fanprojekt Bochum sowie den Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Feltes entwickelt worden. Im Mittelpunkt stand neben der Möglichkeit, dass beschuldigte Fans persönlich vor der fünfköpfigen Kommission vorsprechen können, auch eine Differenzierung des jeweiligen Strafmaßes. So ist es geplant, ein Bewährungsmodell einzuführen. Demnach kann einer betroffenen Person je nach Vergehen und Vorgeschichte künftig die Verrichtung gemeinnütziger Arbeit auferlegt werden, statt wie zuvor pauschal ein Stadionverbot zu verhängen. Abhängig ist das jeweilige Strafmaß von der Beweislage und der Darstellung der verschiedenen Parteien sowie der persönlichen Hintergründe der beschuldigten Person und der Begleitumstände der Tat. Anschließend richtet das Gremium eine Handlungsempfehlung an den Verein, der über das endgültige Strafmaß befindet.

„Der Verein wird der Empfehlung der Stadionverbotskommission grundsätzlich folgen“, kündigt Ansgar Schwenken an. Bisher konnten sich betroffene Fans erst nach Verhängung des Stadionverbots, das auf Empfehlung der Polizei hin ausgesprochen worden ist, schriftlich zu den Vorwürfen äußern.

Ein Stadionverbot kann vom VfL Bochum 1848 auf Basis des Hausverbotsrechts ausgesprochen werden. Zweck dieses Verbotes ist laut der von DFB, dem Ligaverband und den Profivereinen entwickelten „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“, zukünftiges sicherheitsbeeinträchtigendes Verhalten zu vermeiden und den Betroffenen zur Friedfertigkeit anzuhalten, um die Sicherheit von Fußballveranstaltungen zu gewährleisten. Das Stadionverbot ist keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage.

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