Stand: Dezember 2010
Die nachfolgenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit Reservierung, Verkauf und Lieferung von Einzelkarten und Jahreskarten (zusammen Ticket(s) genannt) für alle Heimspiele des VfL Bochum 1848 sowie für sämtliche Veranstaltungen im rewirpowerSTADION. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB und unterliegt der Stadionordnung des rewirpowerSTADION, die auf der Internetseite www.vfl-bochum.de zu finden ist und im rewirpowerSTADION sowie auf der Geschäftsstelle des VfL Bochum 1848 aushängt.
Durch den Erwerb der Ticket(s) kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem Verein zustande.
1. Ticketbestellung
1.1 Tickets für die vom VfL Bochum 1848 veranstalteten Fußballspiele (Veranstaltungen) sind nur beim VfL Bochum 1848 oder den vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
1.2 Im Online-Buchungssystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald dieser eine Buchung/Reservierung eines Tickets auslöst. Im Anschluss bestätigt der VfL Bochum 1848 online den Eingang des Vertragsangebotes des Kunden. Durch den Zahlungseinzug wird das Vertragsangebot des Kunden angenommen. Zusätzlich zu eventuellen Vorverkaufsgebühren berechnet der VfL Bochum 1848 gegebenenfalls pro Auftrag eine Versand- und Bearbeitungsgebühr für den Versand innerhalb Deutschlands. Grundsätzlich werden alle Kartenbestellungen aus dem Ausland sowie sämtliche innerdeutsche Ticketbestellungen, die bis 5 Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung eingebucht werden, nicht versendet und werden am Spieltag am Informationsschalter hinterlegt. Für die Hinterlegung von Eintrittskarten fällt eine Hinterlegungsgebühr an. Diese Gebühren werden im Zuge des Bestellvorganges entsprechend sichtbar ausgewiesen. Das Ticket berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der auf ihm genannten Veranstaltung und verliert mit Verlassen der Veranstaltung seine Gültigkeit.
1.3 Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot zum Erwerb eines Tickets vom VfL Bochum 1848 angenommen.
1.4 Jedes Ticket gilt nur für 1 Person; Kinder dürfen nicht zusätzlich mitgenommen werden.
2. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
2.1 Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des VfL Bochum 1848. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung oder bar) ausgeführt.
2.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der VfL Bochum 1848 berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen, die entsprechenden Tickets zu sperren oder anderweitig zu verkaufen. Die Geltendmachung von Mahn- und Bearbeitungsgebühren sowie Schadensersatzansprüchen wird für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
2.3 Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte oder ausgehändigte Tickets im Eigentum des VfL Bochum 1848.
2.4 Für die vom VfL Bochum 1848 autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
3. Ticketauswahl
3.1 Falls der Kunde auf Nachfrage nichts anderes bestimmt hat, ist der VfL Bochum 1848 im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen und / oder die Ticketanzahl zu limitieren.
3.2 Der Verein ist berechtigt, dem Karteninhaber einen anderen als den gekauften Platz zuzuordnen, wenn dies aus Gründen der Organisation oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vereins notwendig ist. Sollte der Karteninhaber mit der Zuweisung nicht einverstanden sein, ist er bis zu Beginn eines jeweiligen Spiels berechtigt, die Karte an den Verein gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.
3.3 Personen, die aufgrund Ihres Auftretens und / oder der Kleidung klar der Gastmannschaft zugeordnet werden, kann der Einlass in die Bereiche Blöcke N1-Q sowie M, A und B (Heimbereich) verwehrt werden.
4. Ticketversand
4.1 Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des VfL Bochum 1848 oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den VfL Bochum 1848 bzw. den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen.
5. Reklamationen
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets sowie die Bestätigungs-Email (nach Ziffer 1.2) nach Erhalt auf Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und
Veranstaltungsort zu überprüfen.
5.2 Eine Reklamation offensichtlich fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Werktage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per Email, per Telefax oder auf dem Postwege an die unter Ziffer 12 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, der Fax-Sendebericht bzw. das Übertragungsprotokoll der Email. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen im Falle offensichtlicher Fehler keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.
6. Rücknahme / Erstattung der Tickets
6.1 Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des VfL Bochum 1848 im Einzelfall.
6.2 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels, sofern es zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt wird. Die Tickets behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit.
6.3 Wird ein laufendes Spiel abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nicht, wenn dem VfL Bochum 1848 ein Verschulden an dem Abbruch trifft.
6.4 Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
7. Weitergabe der Tickets
7.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen und zur Aufrechterhaltung der vom VfL Bochum 1848 auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des VfL Bochum 1848 und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
7.2 Vor diesem Hintergrund sagt der Ticketinhaber verbindlich zu, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen.
Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) das Ticket bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten;
b) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den VfL Bochum 1848 gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe das Ticket zu einem gegenüber dem auf dem Ticket angegebenen Originalpreis erhöhten Preis zu veräußern; ein Aufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist jedoch zulässig;
d) das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
e) das Ticket an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
f) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung durch den VfL Bochum 1848 zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
7.3 Bei jeder Weitergabe des Tickets muss der bisherige Ticketinhaber den neuen Ticketbesitzer auf die Geltung dieser ATGB hinweisen. Der bisherige Ticketinhaber ist zudem auf Verlangen des VfL Bochum 1848 dazu verpflichtet, Name und Anschrift des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
7.4 Wird ein Ticket in unzulässiger Weise angeboten, verwendet oder weitergegeben, so ist der VfL Bochum 1848 berechtigt, das Ticket sowie sonstige vom Kunden erworbene Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
7.5 Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen kann der VfL Bochum 1848 von dem Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der VfL Bochum 1848 das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und / oder weitere zivil- und / oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
8. Recht am eigenen Bild
8.1 Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die vom VfL Bochum 1848 oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
9. Stadionordnung
9.1 Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Der Zutritt mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Mit Verlassen des umgrenzten Stadionbereichs
verliert das Ticket seine Gültigkeit.
9.2 Der Kunde unterwirft sich der jeweils für das rewirpowerSTADION gültigen Stadionordnung, die auf der Geschäftsstelle des Vereins, im Stadion sowie auf der Homepage des Vereins unter www.vfl-bochum.de eingesehen werden kann. Informativ weist der Verein darauf hin, dass im Innen- und Außenbereich des Stadions einschließlich der Parkplätze die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bochum über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusätzlich Gültigkeit besitzt. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes und der beauftragten Ordnungsdienste sowie der Polizei ist Folge zu leisten, insbesondere auf entsprechende Aufforderung einen anderen Platz als auf der Eintrittskarte vermerkt – auch in einem anderen Block – einzunehmen. Der VfL Bochum 1848 behält sich vor, dem Ticketinhaber auch aus sonstigen sachlichen, vom VfL Bochum 1848 nicht zu vertretenden Gründen einen anderen vergleichbaren Platz zuzuweisen. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, VfL Bochum 1848, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die
Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
9.3 Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sowie Tiere sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten.
9.4 Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, kann der VfL Bochum 1848 ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion verweigern oder des Stadions verweisen. Bei einem Verstoß gegen die Stadionordnung oder bei Nichtbefolgung der Anordnungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes/der Polizei ist der Verein berechtigt, dem Kunden unter Ausübung des Hausrechts Stadionverbot zu erteilen.
10. Ausschließliche Nutzung des Tickets zu privaten Zwecken
10.1 Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des VfL Bochum 1848 und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern daher ohne vorherige Zustimmung durch den VfL Bochum 1848 nicht gestattet, Ton, Fotos, Video, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nichtkommerzielle
Zwecke. In keinem Falle ohne Zustimmung des VfL Bochum 1848 erlaubt sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht ins Stadion mitgebracht werden.
10.2 Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln etc. ist untersagt.
11. Sanktionen
11.1 Für jeden nicht ganz unerheblichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser ATGB kann der VfL Bochum 1848 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500 EUR verlangen. Weitergehende Berechtigungen nach diesen ATGB – insbesondere gemäß deren Ziffer 7.5 – und Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der VfL Bochum 1848 das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen Sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
12. Kontakt
12.1 Ticketbestellungen, Rückfragen zum Ticketverkauf sowie Beanstandungen können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den VfL Bochum 1848 gerichtet werden:
VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V., Castroper Straße 145, 44791 Bochum, Tel.: 01805-951848 (0,14 €/Min., Mobilfunkpreise max. 0,42 €/min.), Telefax: 0234/951895, Email: tickets@vfl-bochum.de
12.2 Rückfragen und Beanstandungen zu Online-Bestellungen auf www.vfl-bochum.de sowie telefonischen Buchungen im Callcenter können via Email an kundenservice-vfl-bochum@eventim.de oder telefonisch unter 01805-515308 (0,14 €/Min., Mobilfunkpreise max. 0,42 €/min.) gerichtet werden.
13. Haftungsausschluss
13.1 Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr.
13.2 Der VfL Bochum 1848, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadenersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
14. Datenverarbeitung / Datenschutz
14.1 Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankdaten) werden vom VfL Bochum 1848 unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der VfL Bochum 1848 ist berechtigt, die Daten in einer einheitlichen Kundendatenbank zu speichern bzw.
speichern zu lassen, insbesondere die Daten des Warenwirtschaftssystems und des Ticketanbieters in einer einheitlichen Kundendatenbank zusammenzufassen sowie die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
14.2 Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen Zweck an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist auch zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z. B. Auslieferung bestellter Ware an jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Der Kunde kann in einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Ziffer 10 genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
14.3 Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung, Name, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen vom VfL Bochum 1848 und von den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde kann einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken über die in Ziffer 10 genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
14.4 Sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis erklärt, dürfen personenbezogene Kerndaten im Sinne von Ziffer 14.3 an die Hauptsponsoren, Ausrüster, Premium-, Top-, Business-, Produkt- und Teampartner des VfL Bochum 1848 überlassen und durch diese zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Ein Widerruf ist durch den Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich über die in Ziffer 12 genannten Kommunikationsdaten.
15. Erfüllungsort / Gerichtsstand
15.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für Lieferung, Leistung und Zahlung alleiniger Erfüllungsort der Sitz des VfL Bochum 1848.
15.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des VfL Bochum 1848.
15.3 Dem VfL Bochum 1848 bleibt es jedoch vorbehalten, Klage gegen den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.
16. Schlussklausel
16.1 Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.